Kreisgruppe-Deggendorf

19. Januar 2012

Ergebnisse des Gesprächs des Bundespolizei - Hauptpersonalrates mit Bundesinnenminister Dr. Hans Peter Friedrich

Der Bundespolizei – Hauptpersonalrat unter Führung seines Vorsitzenden, Sven Hüber, hat am 18. Januar 2012 ein Gespräch mit dem Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, geführt. Dabei wurden folgende Ergebnisse erzielt:

a) Zukünftig werden alle Dienstposten im mittleren Polizeidienst zumindest nach A 9 bewertet sein. Dienstposten der Bewertungsebene A 7 – 8 wird es zukünftig in der Bundespolizei nicht mehr geben.

b) Der Minister strebt eine Erhöhung der Planstellenobergrenzen im mittleren Dienst von heute 50 Prozent A 9/A9 mZ auf zukünftig 60 Prozent A 9 / A 9 mZ an. Das ist die zentrale Grundlage dafür, dass der sogenannte “Polizeiobermeisterbauch” endlich abgebaut werden kann.

Sven Hüber und Josef Scheuring haben den Minister dabei noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit von Verbesserungen gerade bei den POM und im Verwaltungsbeamtenbereich hingwiesen. Josef Scheuring machte gegenüber dem Minister deutlich, dass die Summe der Leistungsprämien zur Lösung dieses zentralen Gerechtigkeitsproblems eingesetzt werden könne. Bundesinnenminister Friedrich machte deutlich, dass es dagegen juristische Vorbehalte gäbe. Er werde die Sache aber noch einmal prüfen. Gegebenenfalls müsse auch das Gesetz dafür geändert werden.

c) Die Bundespolizei kann im Jahr 2012insgesamt 800, im Jahr 2013 ebenfalls 800 und im Jahr 2014 dann 850 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zur Ausbildung einstellen, ohne dass “kw”-Stellen über den Haushalt eingerichtet werden müssen.

Die Einstellungen 2012 können damit jetzt direkt durch das Bundespolizeipräsidium Potsdam vollzogen werden.

Der Vorsitzende des Bezirkspersonalrates, Martin Schilff, und der Hauptpersonalratsvorsitzende Sven HĂĽber brachten beim Minister die Probleme der Bundespolizei auf den Tisch
d) Der Bundesinnenminister erklärte: Wenn die Bundeswehr aus Afghanistan abgezogen wird, kann auch die Polizei dort nicht mehr weiter eingesetzt werden.

e) Der Minister ĂĽberprĂĽft Verbesserungen bei der Polizeizulage.

Die Vertreter der Gewerkschaft der Polizei im Hauptpersonalrat forderten darüber hinaus die Verbesserung der Beförderungsmöglichkeiten im Verwaltungsbereich ein. Weiter forderten sie, dass das enorme Personalfehl im Verhältnis zu den bestehenden Aufgaben ausgeglichen und keine neuen Aufgaben der Bundespolizei übertragen werden, ohne dass das dazu erforderliche zusätzliche Personal gestellt wird. Zudem wiesen die GdP – Vertreter auf vorhandene Schnittstellen mit dem Zoll bei der Durchführung der Luftfrachtkontrollen auf den deutschen Flughäfen hin.

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13. Januar 2012

Bundestag verabschiedet Gesetzesänderung zur Probezeitverkürzung

Berlin. Nach längerer, leider weitere Zeit beanspruchender Debatte im Innenausschuss, in deren Verlauf eine Reihe von Änderungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf eingearbeitet wurden, hat der Deutsche Bundestag am 15. Dezember 2011 nun endlich das „Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet.
Durch den wie im Gesetzentwurf belassenen Artikel 2 Nr. 10 dieses Gesetzes wurde jetzt auch das Bundesbeamtengesetz geändert und dem § 147 Absatz 2 folgender Satz angefügt:
„Abweichend von Satz 1 werden Beamtinnen und Beamte, die vor dem 12. Februar 2009 in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen worden sind, auf Antrag in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen, wenn
1. sie sich in der Probezeit in vollem Umfang bewährt haben und
2. seit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe mindestens drei Jahre vergangen sind.“

Damit ist die langjährige entsprechende Forderung der GdP endlich umgesetzt. Es war die Gewerkschaft der Polizei, die 2009 diese Gerechtigkeitslücke aufgegriffen hat und immer wieder bei den Bundesinnenministern de Maiziére und Friedrich sowie den Parlamentariern für die Kolleginnen und Kollegen stritt und Druck machte. Die GdP hat einen langen Atem, das lohnt sich für die Mitglieder!
Der Bundesrat wird nun in seiner nächsten Sitzung am 10. Februar 2012 über das Gesetz endgültig beschließen. Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt können dann endlich die Lebenszeiternennungen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen erfolgen.

Viele Verletzte im Zusammenhang mit Spiele der Fussball-Bundesliga

Berlin: (hib/STO) In den vergangenen zwölf Spielzeiten sind in der Ersten und Zweiten Fußball-Bundesliga laut Bundesregierung insgesamt 1.165 Polizeibeamte durch Hooligans und andere Fans verletzt worden. Zugleich wurden 4.044 weitere Menschen – Störer und unbeteiligte Personen – verletzt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/8051) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7730) zur „Gewalt beim Fußball“ weiter hervorgeht.

Wie die Regierung darin erläutert, erfolgt die grundsätzliche Einteilung sogenannter Problemfans nach im Jahr 1991 festgelegten Kriterien in die Kategorien B und C, während friedliche Fans der Kategorie A zugeordnet werden. Die Kategorie B beschreibe den „gewaltbereiten/-geneigten Störer, die Kategorie C den gewaltsuchenden Störer“. Zur Frage nach der Zahl der Problemfans in der deutschen Fußballszene heißt es in der Antwort, nach den geschätzten Angaben der Polizeibehörden über Personen der Kategorien B und C summiere sich in den Anhängerschaften der Ersten und Zweiten Bundesliga „die Anzahl der Störer auf circa 9.685 Personen“. Für den Bereich der Dritten Liga betrage die geschätzte Gesamtanzahl 3.024 und für die Regionalligen 2.230. Personen

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21. Dezember 2011

Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr 2012

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Vorstandschaft der
GdP-Kreisgruppe Deggendorf
wĂĽnscht Euch und Euren Familien
ein gesegnetes und frohes Weihnachtsfest.
Wir bedanken uns fĂĽr die gute Zusammenarbeit im Jahr 2011 und
wĂĽnschen allen ein gesundes neues Jahr 2012.

Mit kollegialem GruĂź,

Roland Lammer
Stellv. Vorsitzender der
Kreisgruppe Deggendorf

Die Zeit ist reif

Von Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei

Als die Gewerkschaft der Polizei in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts das “Kienbaum – Gutachten” erstellen lies und den daraus folgenden Schluss, Polizeiarbeit sei vom Grunde her schon dem gehobenen Dienst zuzuordnen, gewerkschaftspolitisch vorantrieb, hatte der Bundesgrenzschutz gerade den einfachen Dienst überwunden. Erstmals wurde im Jahr 1976 mit dem Personalstrukturgesetz eine polizeiliche Laufbahnausbildung eingerichtet und es wurden, gegen den Widerstand konservativer Kreise, polizeiliche Dienstgrade eingeführt. Heute, fünfunddreißig Jahre später ist aus dem Bundesgrenzschutz nicht nur die Bundespolizei in Deutschland geworden. Die Bundespolizei hat auch in ihren Bezahlungsstrukturen gegenüber den Polizeien der Länder aufgeholt.

Der Ehrenvorsitzende der früheren Bundespolizeigewerkschaft, Rüdiger Reedwisch, hat in seiner Rede anlässlich der Überführung seiner Organisation in diesem Jahr in Berlin richtigerweise festgestellt, dass mit dem Personalstrukturgesetz und der gewerkschaftlichen Ausrichtung des Bundesgrenzschutzes die Probleme für seine Organisation begannen. Die Gewerkschaft der Polizei hat mit der Durchsetzung des Personalstrukturgesetzes die innere Ausgestaltung des Bundesgrenzschutzes zu einer modernen Bundespolizei aufgenommen und konsequent vorangetrieben. Das Attraktivitätsprogramm mit dem Ziel, in einer ersten Phase vierzig Prozent gehobener Dienst im Polizeidienst der Bundespolizei einzuführen ist zu achtzig Prozent umgesetzt und die Gewerkschaft der Polizei hat dem mit damaligen Bundesminister des Innern, Otto Schily die Namensänderung zur Bundespolizei im Jahr 2002 vereinbart.Im Jahr 2005 wurde diese Zusage dann umgesetzt.

Wenn heute aus dem Bundesministerium des Innern Tabellen veröffentlicht werden, die die Bundespolizei ins vorderste Feld der Bezahlungsstrukturen der deutschen Polizeien setzt, stimmt das durchaus für eine zunehmend große Gruppe unserer Kolleginnen und Kollegen. Mit harter, jahrzenhntelanger Arbeit hat die Gewerkschaft der Polizei diese Entwicklung nach vorne getrieben. Die Veröffentlichungen stimmen allerdings nicht für alle Beschäftigten in der Bundespolizei.

Nach wie vor hat die Bundespolizei den geringsten Anteil gehobener Dienst im Vergleich mit allen Polizeien in Deutschland und hat damit gerade in den unteren Einkommensgruppen weiteren, deutlichen Entwicklungsbedarf. Die derzeitige Bundesregierung hat diese Situation bisher nur unzureichend zur Kenntnis genommen. Der notwendige Abbau des sogenannten “Obermeisterbauches” sowie die erforderliche Verbesserung der Perspektiven der Verwaltungsbeamten und ArbeitnehmerInnen kommt viel zu langsam voran. Und die neue Bundespolizeilaufbahnverordnung ist ein deutlicher, nicht hinnehmbarer Rückschritt zur bisherigen Entwicklung. Der Bundespolizei droht, wieder ein Stück stärker von den perspektivischen Entwicklungen ihrer Kolleginnen und Kollegen in den großen, deutschen Polizeien abgehängt zu werden.

Die Bundespolizei hat aber aufgrund ihrer Aufgaben und auch ihrer besonderen Herausforderungen ihren Platz auf der Höhe von Nordrhein -Westfalen und Bayern, von Baden Württemberg und von Hessen und kein Stück dahinter. Die strukturellen Entwicklungen in allen Polizeien wurden, egal ob sie sich für die zweigeteilte oder die dreigeteilte Laufbahn entschieden haben, ganz klar von der Strategie und Forderung der GdP “Polizeidienst ist gehobener Dienst” bestimmt. Nachdem die derzeitige Bundesregierung keinen dieser beiden Wege für die Bundespolizei weiterentwickelt, werden wir in der Bundespolizei erstmals ganz konkret auch über die Einführung der zweigeteilten Laufbahn diskutieren. Wir werden uns dazu bereits im Januar 2012 Vertreter von Länderpolizeien mit zweigeteilter und mit dreigeteilter Laufbahn nach Berlin holen und dort mit unseren Direktionsgruppen und der Innenpolitik diskutieren. Dass wir dazu die Erfahrungen der Polizeien der Länder nutzen können, ist ein großer Vorteil.

Was dann letztlich unsere Mitglieder entscheiden, werden wir, wie gewohnt ganz konsequent umsetzen. Wer jetzt schon Angst vor diesem Weg macht, der hat offensichtlich auch Angst, in eine solche Diskussion einzutreten. Dass man nur noch Abiturienten einstellen könne, wenn man sich in der zweigeteilten Laufbahn aufhält, ist im übrigen Quatsch. Wir haben ja auch noch Hauptschüler eingestellt, als die mittlere Reife Laufbahnvoraussetzung im Bundesgrenzschutz war. Zentrales Ziel unserer Initiative ist, die Bundespolizei auf die Höhe der großen Länderpolizeien und des Bundeskriminalamtes zu bringen. Von diesem Weg werden wir uns nicht abbringen lassen.

Die Zeit ist reif. Auch fĂĽr eine Diskussion zur EinfĂĽhrung der zweigeteilten Laufbahn.

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Weitere Verhandlungen GdP – Bundesinnenministerium zum besseren Ausgleich von Schicht- und Einsatzdienst

Berlin. Zu einem weiteren Gespräch trafen in Berlin der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit der Dienstrechtsabteilung des Bundesministeriums des Innern zusammen, um die im Februar begonnenen Gespräche zur Neugestaltung des Ausgleichs von Schicht- und Einsatzdienst fortzusetzen. Die GdP wurde dabei durch den auch für Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht zuständigen stellvertretenden Bezirksvorsitzenden Bundespolizei, Sven Hüber, und durch Vorstandsmitglied Frank Buckenhofer aus der Bundesfinanzpolizei (Zoll) sowie die Justiziarin des Bezirks, Frau Dr. Janina Gauder, vertreten.

Die GdP begrüßte zunächst ausdrücklich, dass das BMI das zwischen Bundesregierung und dem DGB vereinbarte verbesserte Beteiligungsverfahren einer frühzeitigen partnerschaftlichen Einbindung der Gewerkschaft ernst nimmt und auf den fachlichen Rat der GdP eingeht.

Frank Buckenhofer, Sven HĂĽber und Dr. Janina Gauder in der Verhandlungsrunde mit der Dienstrechtsabteilung des Bundesinnenministeriums
Aus Sicht der GdP ist als besonders positiv hervorzuheben, dass die Dienstrechtsabteilung an dem Ziel der Verbesserung der Ausgleichsregeln sowohl für Wechselschicht- und Schichtdienst leistende Beamte, aber auch für all diejenigen in vergleichbar belastenden Diensten zu wechselnden Zeiten wie z.B. die mobilen Einheiten, die Sonderdienste und die Bereitschaftspolizei festhält und sich dadurch der Personenkreis derer, die einen besseren finanziellen und Urlaubsausgleich erhalten, beträchtlich erweitert.
Das Bundesinnenministerium (BMI) nutzte die Gelegenheit, den gegenwärtig in der Abstimmung zwischen den einzelnen Bundesministerien (Ressorts) befindlichen Entwurf der Bundesregierung zu einer “Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagen-, der Erholungsurlaubs- und der Arbeitszeitverordnung”, die im Wesentlichen eine Änderung der bisherigen Wechselschicht- und Schichtzulage nach der Erschwerniszulagenverordnung sowie des bisherigen Zusatzurlaubs für Schichtdienstleistende und die Arbeitszeitverordnung beinhaltet, zu erläutern. Dabei hat das BMI gegenüber dem Erstentwurf von Anfang des Jahres an beeindruckend vielen Stellen die Anregungen und Forderungen der GdP in den jetzigen Entwurf aufgenommen. Für die GdP ist dies ein besonders wichtiger Meilenstein, denn weit über 12.000 Kolleginnen und Kollegen arbeiten im Wechselschichtdienst bzw. Schichtdienst und weitere Tausende aus den Mobilen Einheiten, den Sonderdiensten und der Bereitschaftspolizei sowie den Flugdiensten und anderen Einheiten arbeiten in unregelmäßigen Arbeitszeitmodellen im Einsatzdienst. Kein Gegenstand dieser Gesprächsrunde waren die anderen Zulagenpunkte der Erschwerniszulagenverordnung, z.B. für bestimmte Verwendungen. Auch die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (“DuZ”) soll nicht angefasst werden.

Nunmehr ist durch das BMI beabsichtigt, die bisherige „Zulage für Wechselschichtdienst und für Schichtdienst“ (§ 20 EZulV) in eine „Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten“ umzuwandeln – die Definition, was Wechselschichtdienst im Zulagensinne ist, entfällt damit und ermöglicht auch die Einbeziehung der mobilen Einheiten und der Bereitschaftspolizei. Die neue Zulage soll für jeden Mitarbeiter, der einen minimalen Rhythmuswechsel erfüllt, „spitz“ für jeden Monat berechnet werden, gestaffelt nach Anzahl der geleisteten Nachtdienststunden (zwischen 5 und 45 Stunden). Neben einem Grundbetrag zwischen 12 und 108 Euro soll es für jede zwischen 00.00 Uhr und 06.00 Uhr geleistete Nachdienststunde einen weiteren Euro Zuschlag geben und für mindestens drei Dienste, die samstags, sonntags oder feiertags beginnen, nochmals 20 Euro pro Monat. Damit würde sich der finanzielle Ausgleich der Mehrbelastung durch unregelmäßige Arbeitszeiten im Regelfall deutlich verbessern und vor allem der Kreis der davon Profitierenden erheblich erweitern – ein sehr gutes Verhandlungsergebnis der GdP!
Das BMI will so auch eine Abgeltung nach der tatsächlichen Belastungen bewirken und diejenigen, die am stärksten belastet sind, am stärksten honorieren. Für die jeweilige Monatsabrechnung nicht „verbrauchte“ Nachdienststunden sollen in die Abrechnung des Folgemonats übertragen werden können und verfallen so nicht.
Besonders begrüßenswert ist die Aufnahme der GdP-Auffassung, dass alle unregelmäßigen Dienste und daraus fließenden Belastungen (also auch der flexiblen bzw. bedarfsorientierten Dienstmodelle und die Einsätze der mobilen Einheiten) berücksichtigt werden und auch die Anwärterinnen und Anwärter während ihrer Praktikazeiten hier nicht mehr – wie bisher – von der Zulagengewährung ausgeschlossen, sondern zukünftig berücksichtigt werden. Aus GdP-Sicht klärungsbedürftig bleibt, wie Schichtdienst bei Auslandsverwendungen berücksichtigt wird (dieser ist durch die Auslandsdienstbezüge nicht mit abgegolten) und wie Bereitschaftsdienst zu berücksichtigen ist – aus Sicht der GdP genau so, wie bei der Gewährung von „DuZ“, nämlich voll. Weiterhin ist zu diskutieren, nach welchem Modus ein Rhythmuswechsel der Arbeitszeit als Anspruchsvoraussetzung optimal konstruiert sein muss.
Auch der bisherige „Zusatzurlaub für Schichtdienst“ (§ 12 EUrlV) soll in einen „Zusatzurlaub für Dienst zu wechselnden Zeiten“ umgewandelt und der Kreis der davon Erfassten so erweitert werden. Wie auch bei der finanziellen Zulage soll ab einer Mindestzahl von regelmäßigen Arbeitszeitwechseln (die aber nicht mehr an einen Dienstplan gebunden sein müssen) für jeweils 70 geleistete Nachdienststunden in zwei Monaten ein Zusatzurlaubstag gewährt werden, maximal 6 Zusatztage. Erreicht man diesen Nachtdienstwert in zwei Monaten nicht, so können Nachdienststunden auch „gesammelt“ werden: je 100 Nachtdienststunden im Jahr gibt es einen Zusatzurlaubstag. Ab dem 50. Lebensjahr wird ein weiterer, ab dem 60. Lebensjahr (wegen der Anhebung der Altersgrenze) nochmals ein weiterer Zusatzurlaubstag gewährt.
Bei der Arbeitszeitverordnung hat sich das Bundesinnenministerium dazu durchgerungen, der GdP-Forderung nachzugeben, dass die Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit bei unregelmäßigen, belastenden Arbeitszeitmodellen einerseits beibehalten, andererseits aber nicht mehr an die Definition „Wechselschichtdienst“ gekettet wird, sondern daran, ob der Beamte unregelmäßig und mit hohem Nachtdienstanteil arbeitet, d.h. eine Zulage dafür erhält. Dies dürfte in der neuen Regelung mehr Kolleginnen und Kollegen umfassen als nach dem bisherigen Rahmen. Im weiteren Anhörungsverfahren der Spitzenorganisationen ist jedoch nochmals zu diskutieren, ob es tatsächlich sachgerecht und sinnvoll sein kann, dass Beamte, die wegen im Vormonat angefallenem Urlaub oder Fortbildung keine „Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten“ erhielten, im Folgemonat, wenn sie wieder im belastenden Dienstrhythmus sind, von der Anrechnung der Ruhepausen ausgenommen werden sollen; dies ergibt aus GdP-Sicht keinen Sinn.
Zudem forderte die GdP auf der Grundlage der Belastungsfeststellungen der Strohmeier-Studie, dass das Bundesinnenministerium zu allererst die Wochenarbeitszeit von 41 Stunden auf 39 Stunden senkt, wie sie für die Tarifbeschäftigten des Bundes gilt, denn dies sei die einfachste und effektivste Form der Belastungsreduzierung: sie erspart jedem Beamten und jeder Beamtin ca. 13 Schichten. Die Bundesregierung legt ja auch sonst großen Wert auf die “wirkungsgleiche” Übertragung von Regelungen der Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich auf die Beamten – so kann es bei der Höhe der wöchentlichen Arbeitszeit kein physisch und psychisch besonders belastendes Sonderopfer durch Zusatzdienste für Beamte geben!
Die GdP wies zudem darauf hin, dass durch die Bundesregierung unbedingt gesichert werden mĂĽsse, dass der sich aus einer Umstellung von Pauschalzulagenzahlung auf monatliche Spitzabrechnung der Zulagen ergebende Verwaltungsmehraufwand auch mit einem entsprechendem Mehr an Verwaltungspersonal abgedeckt werden muss.

Unter dem Strich ist die GdP ihren Zielen einer monatlich finanziell besseren Abgeltung der unregelmäßigen Arbeitszeit für mehr Kolleginnen und Kollegen als bisher und eines Mehr an Zusatzurlaub für alle durch Nachdienst beanspruchte Kolleginnen und Kollegen in unregelmäßigen Arbeits- und Einsatzzeitmodellen – auch dank der konstruktiven Haltung der Dienstrechtsabteilung – in den bisherigen Verhandlungen ein ganzes Stück näher gekommen, wenngleich noch Dissenspunkte verbleiben. Bis Ende Januar werden nun – nach Diskussion an der GdP-Basis – GdP und DGB ihre offiziellen Stellungnahmen an das Bundesinnenministerium geben.

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1. Dezember 2011

Musterschreiben fĂĽr eine WiderspruchsbegrĂĽndung fĂĽr geleistete Bereitschaftsdienste

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach unserer Kenntnis haben einige Direktionen denjenigen von Euch, die Widerspruch gegen die Ablehnung Eures Antrags auf Gewährung eines nachträglichen Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienste bei Einsätzen auf Grundlage des noch nicht rechtskräftigen Urteils des OVG Lüneburgs vom 05.01.2011 ( 5 LC 178/09) eingelegt haben, eine Frist zur Abgabe einer Widerspruchsbegründung gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist soll abschließend über den Widerspruch entschieden werden, so die jeweiligen Behörden. Derzeit laufen Verhandlungen mit dem BMI und dem Präsidium, wonach die Verfahren ausgesetzt werden sollen, bis das Bundesverwaltungsgericht über die Revision gegen das Urteil des OVG Lüneburgs entschieden hat. Dennoch stellen wir Euch einen Mustertext für eine Widerspruchsbegründung zur Verfügung.

1. Ihr solltet in der Widerspruchsbegründung ausführen, für welche konkreten Einsätze Ihr die dabei geleistete Bereitschaftszeit abgegolten haben möchtet, und zudem, wann die Bereitschaftszeiten angefallen sind und in welchem Umfang.

2. Des Weiteren solltet Ihr in der Widerspruchsbegründung die Auffassung vertreten, dass das Urteil des OVG Lüneburg keine Einzelfallentscheidung war, die nur für Niedersachsen gilt. Dazu haben wir einen Mustertext vorbereitet der über die Rechtschutzseite unserer Homepage (Zugang mit euren Mitgliedsdaten; http://www.rechtschutz.gdp-bundespolizei.de/?p=56) abrufbar ist (Word Dokument). Dieser Mustertext muss lediglich durch die persönlichen Angaben zu Pkt. 1 ergänzt werden.

29. November 2011

Castor 2011: Den warmen Worten des Dankes mĂĽssen endlich Taten folgen

Der Castortransport 2011 war für die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten der längste und härteste Castor Einsatz seit der Atommüll von La Hague nach Gorleben transportiert wird. Und wieder sparen die politisch Verantwortlichen nicht mit Lob und warmen Worten für die eingesetzten Polizeikräfte.
“Dieses Lob ist nicht glaubwürdig, solange die wohl gewählten Dankesworte mit einer deutlichen Verschlechterung der beruflichen Perspektiven in der Bundespolizei einhergehen”, so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) - Bezirk Bundespolizei. “Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten Schwerstarbeit und sind schon lange am Limit. Dies belegen wissenschaftliche Studien der Universität Chemnitz und der Fachhochschule Magdeburg. Wer unsere Kollegen nach Gorleben ins Feuer schickt und Ihnen nur eine Woche vorher mit der Verabschiedung einer neuen Bundespolizei Laufbahnverordnung die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten verhagelt, muss sich nicht wundern, wenn die Kollegen völlig frustriert sind. Uns klingen noch die warmen Worte zum 60. Jubiläum der Bundespolizei im Ohr - doch der Lösung der extremen Probleme in der Bundespolizei, hat sich von den Festrednern noch niemand angenommen,“ so Scheuring weiter.

Aktuell sind mehr als 8.000 Polizeiobermeister und Polizeiobermeisterinnen, eine groĂźe Anzahl an Verwaltungsbeamten sowie Arbeitnehmer der Bundespolizei ohne berufliche Entwicklungsperspektive. FĂĽr viele Polizistinnen und Polizisten bedeutet das in der Praxis, dass ihnen die Bundespolizei trotz guter Arbeit und jahrelanger Polizeierfahrung keinerlei Karriereoptionen bietet.
Die GdP fordert eine klare Verbesserung der Arbeitsbedingungen, bessere Entwicklungsmöglichkeiten und vor allem eine Personalausstattung die den vielfältigen Aufgaben der Bundespolizei angemessen ist. Den GdP Bundesvorsitzenden Witthaut und den DGB Vorsitzenden Sommer fordert Scheuring auf, Ihr Gewicht bei Kanzlerin Merkel einzubringen und sie aufzufordern, die Verbesserung der Situation der Bundespolizei endlich zur Chefsache zu machen

18. November 2011

Bundesregierung verschlechtert die soziale Lage in der Bundespolizei

Die GdP zur neuen Bundespolizei Laufbahnverordnung
„Mit der nun vom Bundeskabinett verabschiedeten neuen Bundespolizei Laufbahnverordnung verschlechtert die Bundesregierung die soziale Lage in der Bundespolizei“ so Jörg Radek, stellvertretender Vorsitzender der GdP. Die Bundesregierung trägt nicht einmal ansatzweise der Notwendigkeit Rechnung, zeitgemäße und attraktive Aufstiegsmöglichkeiten in der Bundespolizei zu schaffen. Besonders die Anhebung der Altersgrenze von 40 auf 45 Jahre für die Zulassung zum Aufstieg trifft bei den Beschäftigten auf völliges Unverständnis. Diese neue Altersgrenze ist willkürlich und durch nichts begründet.
Diese Verordnung ignoriert völlig den in der Studie der Universität Chemnitz „Klartext 2010“ zur Berufszufriedenheit in der Bundespolizei ermittelten dringenden Bedarf an besseren Aufstiegschancen in der Bundespolizei. Die Studie hat bewiesen: Attraktive Aufstiegschancen sind ein wichtiges Instrument zur dringend notwendigen Verbesserung des Arbeitsklimas in der Bundespolizei. Mit einer, dieser Einsicht entsprechenden neuen Bundespolizei - Laufbahnverordnung, hätte sich die Bundesregierung Respekt und Anerkennung bei den Beschäftigten der Bundespolizei verdienen können. Diese Chance hat sie nun jedoch leichtfertig verspielt. Es drängt sich wieder einmal der Eindruck auf, dass der Bundesregierung die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter egal ist.

11. November 2011

Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung im Bundestag

Berlin. Der Deutsche Bundestag wird am Freitag, dem 11. November 2011, kurzfristig über den Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Sonderzahlung beraten (Drucksache 17/7631). Die jährliche Sonderzahlung (das sogenannte “Weihnachtsgeld”) für Beamte des Bundes war – ausgehend von den kompletten Bezügen für einen Monat (13. Monatsgehalt) – bereits seit 1994 in mehreren Schritten gesenkt worden. In den Jahren 2004 und 2005 belief sich die zu Weihnachten fällige Sonderzahlung nur noch auf 60 Prozent eines Monatsgehaltes, das waren fünf Prozent der jährlichen Bezüge. Aufgrund der Finanzkrise und der Haushaltslage des Bundes wurde dieser Betrag wurde im Jahre 2006, befristet auf fünf Jahre, nochmals um die Hälfte reduziert, die andere Hälfte “auf Eis gelegt”. Die so verbliebene Hälfte von nur noch 30 Prozent eines Monatsgehaltes wurde dann im Jahr 2009 auf Monatsbeträge umgerechnet und in die Grundgehaltstabellen eingebaut - das halbe “Weihnachtsgeld” wird seither monatlich als Teil des Grundgehaltes ausbezahlt und nicht mehr am Ende des Jahres. Die ursprünglich nur bis zum 1. Januar 2011 vom Gesetzgeber beschlossene Kürzung um die zweite Hälfte wurde dann jedoch im Jahre 2010 erneut verlängert. Bei den Beamtinnen und Beamten kam dies zu Recht als klarer Vertrauensbruch der Bundesregierung gegenüber ihren Mitarbeitern an - das Weihnachtsgeld der Beamten als Teil von Rettungsschirmen für andere.
Nunmehr soll die verlängerte Kürzung endlich zum 1. Januar 2012 nach insgesamt sechs Jahren auslaufen, so dass das 2004 geltende Niveau wieder erreicht wird. Die Bundesbeamten haben mit den ihnen vorenthaltenen Sonderzahlungen einen Sparbeitrag von drei Milliarden Euro geleistet, was sich vor allem die Verfechter der immer wieder einmal aufflammenden Beamtenschelte gut merken sollten.
Zum 1. Januar 2012 wird nun der seit 2006 nicht gewährte Anteil der Sonderzahlung in die Gehaltstabellen des Bundesbesoldungsgesetzes eingearbeitet. Dadurch steigen die Grundgehälter der Bundesbeamten ab diesem Zeitpunkt um 2,44 Prozent.
Fazit: die Politik ĂĽbt sich in Wiedergutmachung eines enormen Vertrauensschadens.

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