Kreisgruppe-Deggendorf

3. September 2010

Wir begrüßen ganz herzlich die Kolleginnen und Kollegen des Ausbildungsjahrgangs 2010 in der Bundespolizei

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir freuen uns, dass sich auch in diesem Jahr wieder viele junge Menschen für den Beruf des Bundespolizisten entschieden haben. Damit, habt ihr Euch für eine interessante und abwechslungsreiche Aufgabe entschieden, die auch eine große Herausforderung darstellt.

Wir, die Gewerkschaft der Polizei-Bezirk Bundespolizei, werden uns - wie gewohnt - mit aller Kraft dafür einsetzen, dass Ihr dienstlich und persönlich eine gute Zukunft haben werdet und begrüßen die Kolleginnen und Kollegen, die sich seit dem ersten September 2010 in der Ausbildung bei der Bundespolizei befinden, ganz herzlich.

Mit herzlichen Grüßen

Josef Scheuring

Beamtenversorgung: Nicht mit Neid-Debatte die Realität vernebeln

„Obwohl die Fakten auf dem Tisch liegen, sind Beamte offenbar immer wieder gut für Neid-Debatten, die von Nichtwissen geprägt sind“, kritisierte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock am Dienstag die Debatte um die Beamtenversorgung. „BeamtInnen werden nicht geschont. Die Rentenreformen der letzten Jahre sind regelmäßig auf die Beamtenpensionen übertragen worden. Seit 2002 werden die Pensionen schrittweise auf 71,75 Prozent abgesenkt, ohne dass diese Entwicklung zur Kenntnis genommen wird. Außerdem ist im Bund und in einer Reihe von Ländern die ‚Pensionierung mit 67’ analog zur Rente mit 67 bereits beschlossen oder in Planung“, sagte Sehrbrock. „Beides – die Rente und die Pension mit 67 – lehnen wir ab.“ Sehrbrock zeigte sich schockiert über das Nichtwissen einiger Bundestagsabgeordneter. „Die Fakten sollte man schon kennen, wenn man sich lautstark zu Wort meldet.“ Auch die Forderung aus der Wissenschaft nach einem Pensionseintritt, der der längeren Lebenserwartung von Akademikern gerecht werde, zeuge von ungesundem Nichtwissen über die Beamtinnen und Beamten in Deutschland. „Das Gros der Beamten ist im mittleren und gehobenen Dienst tätig. Wir reden über Menschen, die im Polizei- und Justizvollzugsdienst, bei der Feuerwehr, in der öffentlichen Verwaltung und im Grund-, Real- und Hauptschulbereich arbeiten und mitnichten im höheren Dienst“, erläuterte Ingrid Sehrbrock. Doch gerade der Höchstversorgungssatz eines Beamten im höheren Dienst wird bei den Vergleichen mit der Rente gerne herangezogen. „Dieser Vergleich ist zwar medienwirksam, aber total schief“, unterstrich Sehrbrock, „denn die unterschiedlichen Bildungs- und Einkommensgruppen werden überhaupt nicht berücksichtigt.“ Ein Vergleich müsste vielmehr zwischen Beamten und Angestellten mit ähnlichen Aufgaben und vergleichbarer Verantwortung stattfinden. „Unterschiede bei den Bildungsabschlüssen führen zu Unterschieden beim Einkommen und wirken sich automatisch auf die Höhe der Renten- bzw. Versorgungsansprüche aus. Dass im Durchschnitt Pensionen höher sind als Renten, ist auch darin begründet, dass bei der Rente der Durchschnitt der gesamten sozialversicherungspflichtigen Bevölkerung zu Grunde gelegt wird.“ Es werde auch verkannt, dass viele BeamtInnen im höheren Dienst den Höchstversorgungssatz nicht mehr erreichen. Wegen der langen Ausbildungs- und Studienzeiten oder Berufstätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes werden sie oft erst spät ins Beamtenverhältnis berufen und kommen nicht auf 40 Dienstjahre, die für den Höchstversorgungssatz notwendig sind.

26. August 2010

Freiberg: Sicherheitsmaßnahmen in Polizeicamps dringend überprüfen!

Berlin. Nach dem heimtückischen Attentat auf zwei spanische Polizeiausbilder und einen Übersetzer durch einen afghanischen Polizisten bei einer Schießübung auf einem NATO-Stützpunkt in Afghanistan mahnt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) dringend eine Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen in den Ausbildungscamps an. Konrad Freiberg, GdP-Bundesvorsitzender: „Die in Afghanistan eingesetzten ausländischen Polizisten befinden sich in einem Bürgerkrieg, in dem man nur sehr schwer zwischen Freund und Feind unterscheiden kann. Tagtäglich befinden sie sich in akuter Lebensgefahr. Es ist höchste Zeit, sich über weitere, wirksamere Sicherheitsmaßnahmen Gedanken zu machen. Jede verlorene Minute erhöht das Risiko der vor Ort eingesetzten Kolleginnen und Kollegen“
Der GdP-Vorsitzende fordert die an der Afghanistan-Mission beteiligten Länder auf, sich zusammenzusetzen und gemeinsam für mehr Sicherheit zu sorgen. Alleingänge seien jetzt der falsche Weg. Es gebe eine gemeinsame Verantwortung, die auch gemeinsam wahrgenommen werden müsse.

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    Roland Lammer

    25. August 2010

    “Die können in ihrer Dorfkneipe Tippkick spielen”

    24.08.2010, Berlin: Konrad Freiberg im Gespräch mit dem Hamburger Abendblatt

    Nach der brutalen Attacke von vermummten Anhängern des Hamburger Sportvereins auf Fans des Lokalrivalen FC St. Pauli fordert der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, Vereine und Fußballfans auf, Sportgewalttäter zu isolieren und vom Fußballgeschehen auszuschließen. “Ihr seid nicht unsere Fans”, müsse die Botschaft lauten, sagte Freiberg gegenüber dem Hamburger Abendblatt.

    Fünf Fragen, fünf Antworten: Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP)

    Vereine müssen für Abschreckung sorgen

    Hamburger Abendblatt: Vermummte HSV-Anhänger haben St.-Pauli-Fans am Wochenende brutal angegriffen. Haben Versäumnisse der Vereine zu einer derartigen Eskalation der Gewalt geführt?
    Konrad Freiberg: Es geht jetzt nicht um Versäumnisse in der Vergangenheit. Die Vereine sind nun in der Pflicht, künftig für Abschreckung zu sorgen, damit Derartiges nicht noch einmal passiert. Die Vorstände müssen die Täter isolieren. Sie müssen klarmachen, dass es um Sport und nicht um Auseinandersetzungen geht. Das, was am Wochenende passiert ist, hat eine neue Qualität erreicht. Da haben sich nicht etwa Hooligans wie sonst üblich nur gegenseitig auf den Kopf gehauen. Hier haben sie wehrlose Menschen, junge und alte, angegriffen.

    Was genau verlangen Sie von den Fußballvereinen, um weitere Gewalttaten zu verhindern?
    Nicht nur die Vereinsführung, auch die friedlichen Fangruppen und nicht zuletzt die Mannschaft müssen sagen, dass sie mit derartigen Leuten nichts zu tun haben wollen. “Ihr seid nicht unsere Fans”, muss die Botschaft lauten. Die Angreifer können in ihrer Dorfkneipe Tippkick spielen, aber im Stadion haben sie nichts zu suchen.

    Die festgenommenen Täter sind allesamt als gewaltbereite Fußballfans bekannt. Müssten derartige Anhänger nicht ohnehin ein kategorisches Stadionverbot bekommen?
    Derartige Überlegungen sind durchaus richtig. Bei gewaltbereiten Fans ist mit einer Eskalation zu rechnen. Mit einem Stadionverbot würde man sich noch deutlicher von ihnen abgrenzen.

    Dass sich eine derart radikale Gruppe bilden konnte, kommt für alle Beteiligten überraschend. Wie kann man Licht in die Szene bringen?
    Es muss an alle Fangemeinschaften appelliert werden, derartige Strömungen sofort den Vereinen, aber vor allem der Polizei zu melden. Fans bekommen das als Erste mit. Außerdem muss in den Vereinen der Geist vorherrschen, dass man dem Fußball und seinem Klub schadet, wenn man wehrlose Menschen bewusst verletzt.

    Derartige Exzesse der Gewalt gibt es nicht nur in der Fußballszene. Wie kommt es überhaupt dazu?
    Man findet das in vielen Bereichen. Sei es bei politischen Gewalttätern, etwa im Schanzenviertel, oder bei Autobrandstiftern. Es handelt sich häufig um frustrierte Menschen, die im Leben nichts erreichen. Und weil sie sich im wahren Leben nicht beweisen können, versuchen sie es mit derartigen Taten. In den meisten Fällen kommen dann auch noch Frust und Alkohol zusammen, was zur Gewalt und zur scheinbaren Bestätigung für die Täter führt. Wir müssen ihnen diese Bestätigung ein für alle Mal kaputt machen.

    Das Interview führte Abendblatt-Redakteur Sascha Balasko.

    Freiberg: Unverzüglich Gesetz zur Sicherheitsunterbringung verabschieden

    GdP drängt auf Ende des Koalitions-Hickhacks

    Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert die Bundesregierung auf, sich unverzüglich auf ein Gesetz zur anschließenden Sicherheitsunterbringung der nach dem Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs freizulassenden gefährlichen Straftäter zu einigen und alsbald in Kraft zu setzen. Die Sicherheitsunterbringung solle keinen Strafcharakter besitzen, sondern Therapie und Resozialisierung in den Vordergrund stellen. Das Gesetz müsse bundesweit gelten. Denkbar seien durchaus gemeinsame länderübergreifende Einrichtungen.

    Konrad Freiberg, GdP-Bundesvorsitzender: „Das Kabinett muss sofort die riskante Hängepartie um den Umgang mit diesen rund 300 Sexual- und Gewaltverbrechern beenden. Niemand hat mehr für dieses fatale Koalitionstheater Verständnis. Allen ist aber klar, dass die Polizei eine Dauerüberwachung dieser Täter nicht leisten kann.“ Andere Vorschläge zur Überwachung der Täter wie die elektronische Fußfessel oder die Videoüberwachung des Eingangs des jeweiligen Wohngebäudes wiesen, so Freiberg, zu viele Schwachstellen auf, um wirksam sein zu können.

    Zudem, so der GdP-Bundesvorsitzende weiter, solle Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schleunigst einen Gesetzentwurf zur nachträglichen Sicherungsverwahrung vorlegen, der den Ansprüchen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) genüge, und vor allem an der Sache orientiert sei und weniger das Ziel verfolge, das Profil einer ‚Bürgerrechtspartei FDP‘ zu schärfen. Freiberg: „Bürgerinnen und Bür-ger müssen vor gefährlichen Straftätern, die über die Verbüßung ihrer Haftzeit hinaus ein nachweislich unkalkulierbares Risiko darstellen, geschützt werden. Das kann nur durch eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung geschehen. Dafür dürfen die Hürden nicht zu hoch sein.“ In solchen vom Gefängnis abzugrenzenden Maßregelinstitutionen sollten den Tätern therapeutische Möglichkeiten bereitgestellt werden.“

    Im Umgang mit den nach dem EuGH-Urteil bereits freigelassenen Tätern fordert Freiberg, alle juristischen Möglichkeiten einer erneuten sicheren Unterbringung dringend zu prüfen. Auch die Chance der gezielten Ansprache hin auf eine freiwillige Rückkehr in eine geschlossene therapeutische Institution sollte genutzt werden.

    Stellungnahme des DGB zur geplanten Neufassung der Verordnung über die Umzugskostenvergütung

    Mit einer ausführlichen Stellungsnahme hat der DGB auf die geplante Neufassung der Bundesumzugskostenverordnung reagiert. Diese Stellungnahme stellen wir hier zum Download als PDF zur Verfügung.

    Stellungnahme des DGB zur Bukv

    Weiteres Gericht für familienfreundliche Arbeitszeitmodelle in der Bundespolizei - Neuer Erlass BMI

    Ein weiteres Gericht hat die Führung der Bundespolizei gemahnt, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle zuzulassen und die Rechte der Personalräte zu achten.
    Die gesetzlichen Verpflichtungen, auch der Führung der Bundespolizei, zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind zudem „dienstliche Belange“, die Schichtpläne mit „kurzen Wechseln“ und damit Ausnahmen von den Vorgaben der Arbeitszeitverordnung (AZV) und der EG-Arbeitszeitrichtlinie rechtfertigen können.

    Das Bayrische Verwaltungsgericht Ansbach hat – wie zuvor bereits der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und das VG Stuttgart – klare Positionen für die Familien der pendelnden Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bezogen (Beschluss vom 28. Juni 2010, Az.: AN 7 P 10.00474).
    Der Personalrat der Bundespolizeiinspektion Nürnberg hatte das Gericht angerufen, weil auf Weisung des Bundespolizeipräsidiums Potsdam das örtliche Mitbestimmungsverfahren zur Einführung neuer Dienstpläne – wie jetzt bestätigt wurde: rechtswidrig - abgebrochen wurde. Der Personalrat wollte – wie knapp 69 Prozent der Beschäftigten - die bisherigen Dienstpläne mit sogenannten „kurzen Wechseln“ (weniger als 11 Stunden Mindestruhezeit zwischen zwei Diensten) beibehalten, weil sie vor allem für pendelnde Beamte familienfreundlicher sind. Die Dienststelle hatte sich zuvor der Weisung aus Potsdam gebeugt, die seit Jahren bestehenden Dienstpläne mit „kurzen Wechseln“ zu kassieren und dem Personalrat einen anderen Plan vorgelegt, den dieser ablehnte. Daraufhin hatte Potsdam erneut eingegriffen und den Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens angeordnet.

    Das Gericht hat nun nicht nur klargestellt, dass der von Potsdam angewiesene Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens einen glatten Rechtsbruch darstellt und das Bundespolizeipräsidium völlig falsch liegt, wenn es die Festlegungen der Dienstvereinbarung zwischen Bundesministerium des Innern (BMI) und Bundespolizei-Hauptpersonalrat zur ausdrücklichen Beibehaltung bestehender Dienstpläne für “nichtig” erklären wollte. Das Gericht stellte auch fest, dass das Bundespolizeipräsidium die Belange vor Ort gar nicht beurteilen konnte.

    Vor allem aber hat das Verwaltungsgericht die Spielräume für familienfreundliche Arbeitszeitmodelle aufgezeigt, worunter auch Abweichungen von den Mindestruhezeiten gehören können.
    So spricht nach Ansicht des Verwaltungsgericht Ansbach bereits die geschlossene Dienstvereinbarung zwischen BMI und Hauptpersonalrat zur personellen Umsetzung der Neuorganisation dafür, dass Ausnahmeregelungen von Mindestruhezeiten nach Art. 17 Abs. 3 EG-Arbeitszeitrichtlinie möglich sind. Danach können bei Tätigkeiten, die durch eine größere Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnsitz des Arbeitnehmers (Pendler) gekennzeichnet sind, Ausnahmen von den Mindestruhezeiten und damit kurze Wechsel vereinbart werden. Dies hat die Dienstvereinbarung – in Kenntnis der bisherigen Dienstplangestaltungen - ausdrücklich weiterhin zugelassen; das Bundespolizeipräsidium darf diese Vereinbarung nicht negieren.

    Weiterhin stellten die Richter fest, dass gerade in der Bundespolizei zunehmend zahlreiche Beamte in Dienststellen eingesetzt werden, die weit vom Wohnort entfernt sind. Der Dienstherr ist deshalb bereits unter Fürsorgeaspekten gehalten, konstruktiv an Dienstplanregelungen mitzuwirken, die den Belangen dieser Beamten soweit wie möglich Rechnung tragen.

    Besonderes Gewicht muss der richterlichen Einschätzung zugebilligt werden, dass Schichtdienstmodelle mit „kurzen Wechseln“ ausdrücklich nicht gegen zwingendes Recht der Arbeitszeitverordnung (AZV) verstoßen. Sowohl nach der AZV als auch nach der EG-Verordnung seien Ausnahmen von den Mindestruhezeiten möglich, nach EG-Recht auch bei größeren Entfernungen zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Auch wenn das Bundesrecht dies in der AZV so nicht ausdrücklich umgesetzt habe, sei aber eine Ausnahme bei Vorliegen “dienstlicher Belange” erlaubt.

    Zu den “dienstlichen Belangen“, die ein Abweichen von Mindestruhezeiten rechtfertigen, zählt das Gericht ausdrücklich auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Gericht misst der Verpflichtung der Bundesverwaltung zur Förderung von Familie und Beruf „erhebliche Bedeutung“ bei. „Dazu gehören familienfreundliche Arbeitszeiten, die ohne weiteres auch in kompakten Schichtdienstmodellen mit größeren Freizeitblöcken ihren Niederschlag finden können. Diese allgemeine Verpflichtung des § 12 BGleiG [Bundesgleichstellungsgesetz] kann infolge dessen durchaus dienstliche Belange für Ausnahmen von Mindestruhezeiten begründen“, so das Gericht. Auch ergäbe sich nach Auffassung des Gerichts bereits aus einem Brief des Abteilungsleiters Bundespolizei des BMI an das Bundespolizeipräsidium vom 23.11.2009, „dass nach Auffassung des Ministeriums sehr wohl Ausnahmen gemacht werden können und wohl sogar sehr empfohlen wird, vor Ort so zu verfahren“.

    Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt ausdrücklich, dass nunmehr eindeutig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als „dienstliche Belange“ im Sinne der Ausnahmemöglichkeiten des § 5 Abs. 4 Satz 2 Arbeitszeitverordnung (AZV) klassifiziert wurden. Damit ist unmissverständlich klargestellt, dass die familiären Belange der Beamtinnen und Beamten, vor allem von Pendlerinnen und Pendlern, nicht deren bloßes Privatvergnügen sind, sondern sich (auch) die Dienststellenleiter darüber Gedanken machen müssen, wie die Beamtinnen und Beamten Dienstplangestaltung und Familienleben vereinbaren können.

    Das Gericht hat deshalb angewiesen, dass das Mitbestimmungsverfahren mit den Personalräten fortzuführen ist.

    Unterdessen hat das Bundesministerium des Innern in einem Erlass vom 6. August 2010 (Az.: B 2 – 600 000-6/0) die Behörden und Dienststellen der Bundespolizei nochmals darauf hingewiesen, dass die Regelungen der Dienstvereinbarung strikt zu beachten sind. „Im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist insbesondere bei der Arbeitszeitgestaltung … von Pendlerinnen und Pendlern zu prüfen, durch welche Maßnahmen eine Förderung der Mobilität und der Vereinbarkeit von Ortswechseln mit den familiären und sozialen Belangen erreicht werden kann.“ In den Dienst- und Schichtplänen ist der notwendige Personaleinsatz mit den Bedürfnissen der abgeordneten oder versetzten Pendlerinnen und Pendler in Einklang zu bringen

    18. August 2010

    GdP zur Führungskräftetagung: Beachtliche Ansätze - klare Umsetzung muß folgen

    “Die Ergebnisse der Führungskräftetagung der Bundespolizei vom 16. August 2010 enthalten durchaus beachtliche, positive Ansätze. Es werden eine Reihe von Problembereichen aufgegriffen, die die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei bei ihrer täglichen Arbeit belasten. Wenn dazu jetzt, wie angekündigt auch zeitnah Lösungen entwickelt werden, kann das insgesamt zu wahrnehmbaren Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die tägliche Arbeit führen”. Das stellte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, Josef Scheuring in Berlin fest. Die Gewerkschaft der Polizei hatte sich mit einer umfangreichen Stellungnahme an den Deutschen Bundestag in die Evaluierung der Neuorganisation der Bundespolizei eingebracht. Die im deutschen Bundestag vertretenen Parteien hatten in der folgenden Anhörung neben den, durch den Bezirk Bundespolizei benannten Kollegen, Sven Hüber mit Gerhard Megdenberg, Roland Voss und Lars Wendland noch drei weitere GdP - Vertreter aus regionalen Gliederungen zur Expertenanhörung aufgerufen. Ein verträglicher Umgang mit der ergebnisorientierten Steuerung, die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die tägliche Arbeit, familienfreundliche Arbeitsgestaltung die auf die besonderen Rahmenbedingungen der Bundespolizei reagiert, die personelle Auffüllung der Ballungsraumdienststellen und gleichzeitige Reduzierung der Abordnungen, die notwendige Minimierung der Eingabepflichten und eine Verbesserung der Störbeseitigung im IT - Bereich, die Reduzierung von Statistiken, Bürokratieabbau und die bereits erfolgte Aufhebung der Beschaffungsobergrenze von 150.– Euro - das sind alles Forderungen, die die Gewerkschaft der Polizei in ihrer Stellungnahme und in der Anhörung erhoben hat. “Es ist jetzt müßig, darüber nachzudenken, ob dieser Prozess auch auf dem Weg gekommen wäre, wenn wir uns nicht so intensiv auch öffentlich mit dem inneren Zustand der Bundespolizei auseinandergesetzt hätten. Entscheidend ist vielmehr, dass die angekündigten Problemlösungen jetzt auch klar und transparent umgesetzt und damit unsere Kolleginnen und Kollegen vor Ort bei ihrer Arbeit spürbar entlastet werden. Wir setzen dabei auf die Aussagen des Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, Matthias Seeger. Er hat unser Vertrauen. Neben der Verbesserung der Arbeitsrahmenbedingungen ist es für uns besonders wichtig, dass alle Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei akzeptable, berufliche Entwicklungsperspektiven vorfinden können. Das ist derzeit besonders für viele PolizeiobermeisterInnen, Teile der Verwaltung und der ArbeitnehmerInnen nicht der Fall. Zur Verbesserung dieser Situation haben wir dem Abteilungsleiter Bundespolizei, Franz-Josef Hammerl unseren Forderungskatalog zugeschickt. Es wäre gut, wenn in der nächsten Führungskräftetagung auch einmal draüber gesprochen würde. Die Entwicklung weiterer beruflicher Perspektiven für die Beschäftigten ist gerade jetzt fraglos auch eine Führungsaufgabe”, so Scheuring.

    17. August 2010

    Interesse am Beruf PVB: www.polizei-einstellung.de

    Mit einer ganzen Reihe von wichtigen Informationen für zukünftige Anwärter bei Bundespolizei, Zoll oder den Polizeien der Länder wartet eine neue Internetseite auf (www.polizei-einstellung.de), die durch unsere GdP-Direktionsgruppe Akademie gestaltet und ständig aktualisiert wird. Dort werden Auswahlverfahren, Medizintests und die Sporttests beschrieben und weitere wichtige nützliche Informationen gegeben, die auch bereits vor Beginn der Ausbildung nützlich sein können.

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